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Das hängt von der Situation ab. Häufige Schadensposten sind beispielsweise Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden, gerichtliche Feststellung über das (Nicht-) Bestehen von Rechtsverhältnissen, Herausgabe, Unterlassung, Beseitigung, Wertersatz, Nutzungsersatz und Aufwendungsersatz.
Der Haushaltsführungsschaden ist ein materieller Schadensposten im Schadensersatzrecht. Kann ein Geschädigter aufgrund eines vom Schädiger verschuldeten Schadensereignisses und eines daraus resultierenden Körperschadens nicht mehr oder nur eingeschränkt seinen Haushalt (typischerweise Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen) führen, kann der Geschädigte vom Schädiger Ersatz dieses Schadens verlangen.
Mit dem Feststellungsantrag begehrt der Kläger die gerichtliche Feststellung darüber, dass der Beklagte auch für zukünftige Schäden, die aus einem Schadensereignis herrühren, haftet. Der Feststellungsantrag wird bei Personenschäden dann geltend gemacht, wenn die Schadensentwicklung zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen und die Schadenshöhe daher noch nicht absehbar ist.
Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt. Kurz gesagt: Wer etwas für sich Günstiges geltend macht, muss den Beweis dafür erbringen. Von diesem Grundsatz gibt es, insbesondere im Arzthaftungsrecht, Ausnahmen.
Die Regelverjährung beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt oder grob fahrlässig nicht erlangt hat. Es gibt längere Verjährungsfristen und unverjährbare Ansprüche.
Das klären wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, in dem wir Ihnen die auf Sie zukommenden Kosten transparent aufzeigen.
Das kommt auf Ihre Police an. Wir prüfen das für Sie und schicken Ihrem Versicherungsunternehmen auf Ihren Wunsch hin eine Deckungsanfrage.
Sie schildern uns Ihren Sachverhalt und Ihr Anliegen. Wir nehmen eine vorläufige Prüfung vor und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten zur Rechtsverfolgung auf. Das Erstberatungsgespräch kostet maximal 190,00 EUR, zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Wenn Sie uns mandatieren, werden diese Kosten auf unser Honorar angerechnet.
Das gerichtliche Verfahren beginnt mit Klageerhebung (Anhängigkeit). Die Klage wird der beklagten Partei zugestellt (Rechtshängigkeit). Innerhalb einer unverlängerbaren Notfrist zeigt die beklagte Partei an, dass sie sich gegen die Klage verteidigen werde (andernfalls erlässt das Gericht ein Versäumnisurteil) – bitte beachten Sie: spätestens vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Ordnet das Gericht keinen frühen ersten Termin, sondern das schriftliche Vorverfahren an, wird innerhalb einer weiteren Frist auf die Klage erwidert. Dem Termin zur mündlichen Verhandlung geht eine meist kurze Güteverhandlung voraus, die auf die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung des Rechtsstreits hinwirkt. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden die Parteien gehört, Zeugen vernommen, Beweisstücke in Augenschein genommen, Sachverständigenbeweise erhoben. Nach Abschluss der Beweisaufnahme erlässt das Gericht ein Urteil.
Wie lange ein Zivilprozess dauert, ist eine Frage des Einzelfalls, abhängig davon, wie komplex der Fall gelagert ist, wie sich die Beweislage darstellt, wie ausgelastet das mit der Sache befasste Gericht ist und ob Rechtsmittel eingelegt werden. In der Regel vergehen mehrere Monate, nicht selten Jahre, bis ein Zivilverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Ein selbständiges Beweisverfahren kann vor einem zivilrechtlichen Hauptsacheverfahren durchgeführt werden, um Beweise zu sichern. Es dient zur gerichtlichen Feststellung von Tatsachen, die für einen späteren Rechtsstreit von Relevanz sein können.
Das hängt von der Art des Verfahrens und der gerichtlichen Anordnung ab. In Strafsachen ist der Angeklagte grundsätzlich verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Diese Verpflichtung kann in bestimmten Fällen, etwa im Strafbefehlsverfahren, entfallen. Im Zivilprozess kann das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens dient der Aufklärung des Sachverhalts oder dem Abschluss eines Vergleiches.
Ein Vergleich kann in jedem Stadium des Rechtsstreits zwischen den Parteien geschlossen werden und ist eine einvernehmliche, rechtlich bindende Vereinbarung, die auf eine Beendigung des Rechtsstreits gerichtet ist und ein gerichtliches Urteil entbehrlich macht.
Der Anspruch auf Einsicht oder Herausgabe der ärztlichen Behandlungsunterlagen geht in der Regel der Inanspruchnahme eines Arztes vorbereitend voraus. Rechtliche Grundlage ist § 630g BGB, wobei nach jüngerer Europäischer Rechtsprechung die erste Kopie für den Patienten kostenlos sein muss.
Im Arzthaftungsprozess benötigen wir insbesondere Ihre vollständige Behandlungsdokumentation sowie Ihre Stellungnahme zu sämtlichen gegen Sie erhobenen Vorwürfen sowohl im Hinblick auf das tatsächliche Geschehen als auch den medizinischen Hintergrund. Teilen Sie uns zudem erforderlichenfalls Namen und Anschriften potentieller Zeugen mit.
Ein Behandlungsfehler ist nach der Formel der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann grob, wenn dieser einem Arzt „schlechterdings nicht unterlaufen darf“, sodass der Fehler aus ärztlicher Sicht nicht mehr nachvollziehbar erscheint. Da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, ist die Kasuistik sehr umfangreich.
Kurz gesagt: ja! Vermeiden Sie es, gegenüber Behörden Aussagen zu machen. Ohne genaue Kenntnis des Akteninhalts, also der Informationen, die die Ermittlungsbehörden über Sie haben, kann jede Aussage riskant sein. Es ist verständlich, sich, insbesondere bei unbegründeten Vorwürfen, verteidigen oder rechtfertigen zu wollen. Doch jedes Wort, das einmal in den Akten vermerkt ist, bleibt dort bis zum Verfahrensende bestehen. Deshalb: kontaktieren Sie uns schnellstmöglich!
Die Polizei ermittelt, soviel steht fest. Entweder gegen irgendjemanden, dann lädt sie Sie zur Zeugenvernehmung; oder gegen Sie selbst, dann lädt sie Sie zur Beschuldigtenvernehmung. In beiden Fällen gilt dasselbe wie weiter oben („Kein Wort ohne meinen Anwalt?“). Es hat keine Konsequenzen, wenn Sie der Einladung der Polizei nicht folgen, niemand ist verpflichtet, zu seiner eigenen Strafverfolgung beizutragen.
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Verfolgung „kleiner“ Kriminalität. Der Strafbefehl hat die Wirkung eines Urteils. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist Eile geboten. Ich prüfe die Erfolgsaussichten zur Einlegung von Rechtsmitteln. Deshalb: kontaktieren Sie uns in diesem Fall sofort!
Bleiben Sie ruhig und sachlich. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Prüfen Sie, gegen welche Person der Tatverdacht besteht. Nur von dieser Person genutzte Räume dürfen durchsucht werden. Machen Sie keinerlei Aussage zur Sache oder zum Tatvorwurf, sondern machen Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Geben Sie ausschließlich Ihre Personendaten zur Identifizierung an. Lassen Sie sich auf keine sonstigen Gespräche ein. Leisten Sie keinen Widerstand während der Durchsuchung, erst recht keinen gewaltsamen. Verstecken Sie nichts, räumen Sie nichts weg oder um (Gefahr der Verdunkelungshandlung). Verhalten Sie sich kooperativ. Eine Pflicht zur Mitwirkung haben Sie zwar nicht, es entsteht Ihnen aber auch kein Nachteil, wenn Sie bestimmte, laut Durchsuchungsbeschluss gesuchte Unterlagen oder Gegenstände freiwillig herausgeben, die später ohnehin gefunden werden würden. Dadurch verhindern Sie das unnötige weitere Eindringen in ihre Privatsphäre – und auch mögliche Zufallsfunde. Geben Sie keine Passwörter heraus. Widersprechen Sie der Mitnahme von Unterlagen und Gegenständen. Dies muss im Durchsuchungsprotokoll vermerkt werden. Lassen Sie sich zum Abschluss der Durchsuchung das Durchsuchungsprotokoll und ggf. und das Verzeichnis über die sichergestellten bzw. beschlagnahmten Unterlagen und Gegenstände aushändigen. Sie erhalten eine Durchschrift. Falls nicht, machen Sie eine Kopie oder ein Foto. Prüfen Sie die Angaben auf Richtigkeit. Leisten Sie keine Unterschriften. Sie sind nicht verpflichtet etwas zu unterschreiben. Vor allem aber: melden Sie sich sofort bei uns!
Da die Einstellung des Verfahrens nicht ins Führungszeugnis aufgenommen wird, bietet sie in vielen Fällen einen gewissen Charme. Es gibt verschiedene Arten der Verfahrenseinstellung, beispielsweise nach § 170 Abs. 2 StPO (keine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit nach Ermittlungsabschluss) oder aus Opportunitätsgründen nach § 153 ff. StPO (Einstellung wegen geringer Schuld; gegen Auflagen; Teileinstellung). Lassen Sie uns die Möglichkeiten erörtern.
Die Untersuchungshaft ist ein Schwert, das mit scharfer Klinge in die Freiheitsrechte des Beschuldigten schneidet. Die U-Haft wird gegen Sie angeordnet, wenn Sie der verfolgten Tat dringend verdächtig sind, ein Haftgrund besteht (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) und wenn die Maßnahme nicht außer Verhältnis zum Zweck steht. Auch im Rahmen der Haftprüfung und der Haftbeschwerde bieten wir Ihnen Unterstützung.
Mit dem am 01.04.2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetz (CanG) hat sich die Gesetzesmaterie des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geändert. Cannabis ist nunmehr verkehrs- und verschreibungsfähig. Trotzdem stellt das CanG keinen Freifahrtschein dar. Sie sind sich unsicher, was Sie dürfen und was nicht? Wir beraten Sie gerne.
Unter Umständen vieles, wir helfen Ihnen dabei. Sie können beispielsweise Strafanzeige gegen den Straftäter erstatten; Sie haben als Geschädigter einer Straftat ein Recht auf Akteneinsicht; Sie können Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern, entweder in einem Zivilverfahren oder im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens im Strafrecht; Sie können sich einem Strafverfahren unter den Voraussetzungen des § 395 StPO als Nebenkläger anschließen.
Das kommt auf verschiedene Aspekte an, beispielsweise den Strafrahmen, die Schwere der Tat, Ihre Vorstrafen, welche Nebenstrafen (Führerschein! Berufsrecht!) in Frage kommen oder ob Sie sich in „offener Bewährung“ befinden. Sprechen Sie mit uns, wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihres Einzelfalls.
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