Wir werden auf folgenden Rechtsgebieten für Sie tätig:

Arzthaftungsrecht
Unsere Kanzlei steht seit über vier Jahrzehnten für effektive Klageabwehr und maßgeschneiderte Rechtsberatung auf Seiten der Ärzte, Zahnärzte und Kliniken. Mit namhaften Berufshaftpflichtversicherern verbindet uns eine langjährige und enge Zusammenarbeit. Unsere bundesweit ansässigen Mandanten profitieren von unserer exzellenten rechtlichen Expertise, der akribischen medizinischen Aufarbeitung eines jeden Falles sowie unserer Erfahrung. Dieser Dreiklang ermöglicht es uns, die gesamte Klaviatur der Arzthaftung für Sie einzusetzen und bei Gericht stets den richtigen Ton zu treffen. Vertrauen Sie auf unsere Beratung und Prozessführung, die Ihre Situation ernst nimmt und Ihnen klare Perspektiven eröffnet.
 
Insbesondere seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Patientenrechte im Februar 2013 nimmt die Bedeutung des Arzthaftungsrechts in der gerichtlichen Praxis stetig zu. Spezialisierte Arzthaftungskammern und -senate der Landgerichte und Oberlandesgerichte haben im Arzthaftungsprozess die Frage zu klären, ob einem Patienten aufgrund eines vorwerfbaren ärztlichen Fehlers ein Schaden entstanden ist. Die größte Besonderheit im Vergleich zu anderen zivilrechtlichen Konstellationen stellen die eigenen Darlegungs- und Beweislastregeln der Arzthaftung dar. Für den Ausgang des Prozesses ist insbesondere die Kausalität von ausschlaggebender Bedeutung. Ärztliche Kunstfehler, wie Befunderhebungsfehler, Aufklärungsfehler oder Behandlungsfehler, führen nicht zur Haftung des Behandlers, wenn diese keinen Schaden des Patienten verursacht haben. Doch auf einem so komplexen Gebiet wie der Medizin kann der Kausalitätsnachweis große Schwierigkeiten bereiten. Die Frage, ob der Patient die Kausalität nachweisen oder der Behandler sie widerlegen muss, entscheidet häufig über den Ausgang des Verfahrens.
 
Im Grundsatz gilt die Beweislast des Geschädigten. Jedoch kann es zur Beweislastumkehr kommen. Der prominenteste Fall ist das Feststehen eines groben Behandlungsfehlers – eines Fehlers, der einem Arzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs „schlechterdings nicht unterlaufen darf“ und aus fachärztlicher Sicht daher nicht mehr nachvollziehbar ist.
 
Die Fragen, ob ein Kunstfehler begangen wurde, ob dieser grob oder einfach war, kausal oder nichtkausal, können nicht allein von Juristen beantwortet werden. Nahezu jedes gerichtliche Urteil im Arzthaftungsprozess wird von den Feststellungen eines Sachverständigengutachtens getragen. Der Sachverständigenbeweis ist das zentrale Beweismittel des Arzthaftungsrechtsstreits und erfordert im gesamten Verlauf eines Verfahrens, beginnend bei der Auswahl der Person des Sachverständigen, über die Prüfung des Beweisbeschlusses, die Formulierung von Einwendungen und Ergänzungsfragen bis hin zur Befragung des Sachverständigen im Gerichtssaal höchste Aufmerksamkeit und Präzision. Wir begleiten Sie kompetent und mit engagiert bei jedem Schritt.
 
Unsere Kanzlei bietet das rechtliche Fingerspitzengefühl, fundiertes medizinische Verständnis, Durchhaltevermögen und Erfahrung, was im Umgang mit den komplexen Fragestellungen der Arzthaftung unerlässlich ist.

„Strafrecht ist der Kampf um die Rechte des Beschuldigten“ – diesen Kampf führen wir gerne und mit vollem Einsatz für Sie.

Ein französisches Gemälde von den 12 Geschworenen

Kaum ein Rechtsgebiet erfordert so viel Sensibilität wie das Strafrecht. Umso wichtiger ist eine auf alle Eventualitäten vorbereitete Verteidigung! Für eine effektive Verteidigung und eine gute Zusammenarbeit sind Transparenz, Klarheit und Vertrauen unverzichtbar. 

Es mag zwar Ähnlichkeiten geben, doch keine Verteidigung ist wie die andere. Deswegen erarbeiten wir Ihren Fall individuell, analysieren Chancen und Risiken und finden zusammen mit Ihnen die Lösung, die Sie alleine nicht finden können. Für uns ist es keine Stilfrage, sondern eine Selbstverständlichkeit, jedes Mandat professionell, juristisch fundiert und engagiert zu betreuen. Dies wirkt sich auch spürbar auf den Umgang mit den Justizbehörden aus.

Über allem steht eines: Sie sind unschuldig, und zwar solange, bis Ihre Schuld bewiesen ist. Die Situation, in der Sie sich befinden, entscheidet jedoch darüber, welche Strategie die richtige ist. Wir beraten Sie umfassend, zeigen Ihnen verschiedene Wege auf und verteidigen Sie so, wie Sie es wünschen. Egal ob Sie vor Gericht reden oder schweigen, wir verleihen Ihren Rechten eine Stimme.

Da strafrechtliche Angelegenheiten häufig mit Sorgen, Ängsten und Unsicherheiten verbunden sind, stellen sie häufig eine starke Belastung für die Betroffenen dar. Wir sind uns unserer besonderen Verantwortung für unsere Mandanten bewusst. Deshalb endet Strafverteidigung bei uns auch nicht mit dem Schließen der Bürotür. Wir sind für Sie da, um Sie mit unserer Expertise in jeder Phase des Verfahrens zu unterstützen und Ihnen eine unerschütterliche Verteidigung zu gewährleisten. Unter unserer Notfallnummer (+49 176 – 41 95 71 74) sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

Unter Produkthaftung versteht man die zivilrechtliche Haftung des Herstellers, Händlers oder eines anderen am Vertrieb Beteiligten für Schäden, die dem Endabnehmer durch die Fehlerhaftigkeit oder Mangelhaftigkeit des Produkts entstanden sind. Haftungsgrundlagen ergeben sich aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), das auf der EU-Richtlinie 85/374/EWG basiert, und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Ein Produkt kann einen Fabrikationsfehler, Konstruktionsfehler oder Instruktionsfehler aufweisen. Während die Haftungsregeln der §§ 823 ff. BGB grundsätzlich ein Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Herstellers voraussetzen, ist die Haftung nach dem ProdHaftG verschuldensunabhängig, d.h. eine Haftung ergibt sich auch dann, wenn der Hersteller den Schaden an seinem Produkt nicht verschuldet hat.

Zur Geltendmachung eines Anspruchs muss der Geschädigte nachweisen, dass das Produkt fehlerhaft ist, dass ihm ein personen- oder sachbezogener Schaden entstanden ist und dass der Schaden auf dem Produktfehler beruht. Die Beweislast für den Exkulpationsbeweis trägt der Hersteller.

Mit der Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäisches Parlaments und des Rates vom 23.10.2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates, die am 08.12.2024 in Kraft getreten ist, hat das Produkthaftungsrecht eine deutliche Verschärfung erfahren. Als „Produkt“ werden nunmehr auch Elektrizität, digitale Konstruktionsunterlagen, Rohstoffe und Software verstanden, da „im digitalen Zeitalter (…) Produkte körperlicher oder nicht-körperlicher Art“ sein können. Der Begriff des Herstellers wurde erweitert, der Begriff des Produktfehlers wurde weiter gefasst. Mit der neuen Richtlinie sind die Haftungsrisiken des Herstellers merklich gestiegen.

Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen, wie man sich zur Vermeidung eines Produktfehlers am besten an die gestiegenen Anforderungen anpasst. Wird Ihnen der Vorwurf eines Produktfehlers gemacht, werden wir außergerichtlich und prozessual für Sie tätig und unterstützen Sie bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche. Mit namhaften Herstellern, insbesondere von Medizinprodukten und Endoprothesen, verbindet uns eine jahrelange, erfolgreiche Zusammenarbeit. Vertrauen auch Sie auf unsere Expertise.

Die Problemkreise im Verkehrsrecht sind vielfältig und erstrecken sich vom Zivilrecht über das Verkehrsverwaltungsrecht bis zum Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht. Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Belangen.

Aus heiterem Himmel passiert es: es kommt zum Knall. Allein im Jahr 2024 hat das Statistische Bundesamt über 2,5 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland registriert. Was tun, wenn Sie einen Schaden erlitten haben oder wenn Ärger droht? Kommen Sie zu uns. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Auch bei Fragen zum Sachmängel- und Gewährleistungsrecht beim (Gebraucht-) Fahrzeugkauf prüfen wir Ihre Ansprüche, beraten Sie vollumfänglich und setzen Ihr Recht durch.

Der Führerschein ist vielen „heilig“. Wir wissen, wie Sie ihn behalten oder zurückbekommen und welche Hebel Sie dafür in Bewegung setzen müssen. Daher sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn Sie sich mit Problemen hinsichtlich Ihrer Fahreignung, der Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) konfrontiert sehen. Im Falle einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) beispielsweise können Sie regelmäßig mit der Anordnung einer MPU rechnen. Häufig gelingt diese nicht ohne ein Abstinenzprogramm oder ein MPU-Training. Gerade in diesen Fällen bestätigt sich unsere Erfahrung: schnelles Handeln lohnt sich. Verlieren Sie keine Zeit, sondern setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Wir kümmern uns sorgfältig um Ihr Anliegen und vermitteln Ihnen für die MPU Kontakte aus unserem Netzwerk von Experten.

Ob Blitzer, Rotlichtverstoß, Handy am Ohr oder Abstandsmessung, wenn der Bußgeldbescheid kommt, prüfen wir Ihre Chancen und legen Rechtsmittel für Sie ein. Bei schwerwiegenden Delikten wie dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, dem verbotenen Kraftfahrzeugrennen („Raser-Fälle“), der Nötigung und der fahrlässigen Tötung wissen wir als Spezialisten auf dem Gebiet des Strafrechts, welche Verteidigung Sie benötigen.

Regel Nummer 1:
Machen Sie niemandem, nicht den Unfallbeteiligten und nicht den Behörden, gegenüber Angaben zur Sache.

Regel Nummer 2:
Kontaktieren Sie uns sofort.

Der beste Vertrag ist der, den man nie aus der Schublade holen muss. Er ist umfassend, klar und ausgewogen. Eine durchdachte, maßgeschneiderte Gestaltung kann Ihnen Konflikte mit Ihren Vertragspartnern und kosten- und zeitintensive Rechtsstreitigkeiten ersparen. Ob Gesellschafts-, Miet-, Arbeits- oder sonstige Verträge, Vereinsatzungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen – die rechtlich perfekte Umsetzung Ihrer Vorhaben ist eine Investition, die Ihnen Sicherheit bietet.

Wir erfassen präzise Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Ziele, erkennen Spielräume, zeigen Ihnen Möglichkeiten und Risiken auf und setzen Ihre Wünsche mit rechtlichem Feingefühl und Blick fürs Detail in die Tat um.